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Kategorie: News-Privatkunden
Viele denken, dass dieser Zusatzschutz für Schäden gedacht ist, die man mit seinem Fahrzeug im Ausland verursacht. Das ist aber nicht ganz richtig. Der Auslandschutz soll nicht den Geschädigten sondern Sie schützen. Denn für das Schadenersatzrecht gilt das nationale Recht am Schadenort und das kann dazu führen, dass Sie eine geringere Entschädigung zugesprochen bekommen als es in Deutschland der Fall wäre. Um diese Lücke zu schließen bieten die Versicherer den Einschluß des Auslandschutzes an. Damit wird sichergestellt, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zustehen würde, wenn der Unfall in Deutschland passiert wäre.
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Kategorie: News-Privatkunden
Als Geschädigter haben Sie das Recht ab einer Schadenshöhe von ca. 715,81 € (siehe auch BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03) einen eigenen Gutachter/Kfz-Sachverständigen zur Festellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Die Kosten müssen vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung ebenfalls übernommen werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der weder von der Versicherung noch von einer Werkstatt empfohlen wird. Nur so können Sie sicher sein, dass der beauftragte Gutachter neutral bleibt. Hier können Sie Ihre
Kfz-Prämien vergleichen.