Versicherungsangebote günstiger Gewerbe-Tarife
            
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              risikospezifische Versichererauswahl

              Spezialprodukte 
              Ausführliche Erklärungen 
 

            Betriebshaftpfl.
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         Berufshaftpflicht.
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              Kfz-Flotten
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    Baubürgschaften

     Ausführungsbürgschaften, Mängelansprüchebürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften,
     Bietungsbürgschaften, Vorauszahlungs- und Bauhandwerkersicherungsbürgschaften nach
     § 648a BGB (bis zu 50% der Bürgschaftslinie möglich)
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Gewerbliche Versicherungen

Unter dem Reiter "Firmenkunden" finden Sie spezifische Betriebs- und Berufsbezeichnungen sowie spezielle gewerbliche Versicherungen, die wir für unsere Gewerbekunden anbieten. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich auf Anfrage auch Angebote für Betriebe und Berufe erhalten, die nicht explizit aufgeführt sind. Für häufig gestellte Fragen und Sachverhalte, die bestimmten Versicherungen zugeordnet werden, haben wir ein Forum eingerichtet, das ständig aktualisiert wird.  

Die von uns erstellten Angebote sind für Sie völlig kostenlos und werden nach sorgfälltiger Prüfung der vorhandenen Risikodaten und der in Frage kommenden Versicherer erstellt. Unser Fokus liegt dabei nicht auf dem billigsten Anbieter sondern in Abwägung der bestmöglichen Absicherung Ihres Risikos zum günstigsten Beitrag.

Entscheidungshilfen siehe Forum: Gewerbe I Berufshaftpflicht

Bearbeitungsschäden

Viele Betriebe haben in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die Bearbeitungsschäden oder auch Tätigkeitsschäden genannt,  eingeschlossen. In neuen Policen findet man den Einschluß bei vielen Anbietern in den Deckungssumen für Personen- und Sachschäden als pauschalen Einschluß wieder. Was viele übersehen, ist leider die Tatsache, das bei bestimmten Branchen ein pauschaler Einschluß wie z.B. 3 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Bearbeitungsschäden) ein hohes Risiko birgt. Wenn wir einen Dachdeckerbetrieb betrachten wird dies deutlich. Bei Dachdeckerarbeiten an einem Industriedach entsteht ein Feuerschaden von mehreren Millionen €. Der Schaden selbst wird von Versicherer in Bearbeitungsschaden und Sachschaden aufgeteilt. Dachschaden (Autrag) = Bearbeitungsschaden und Rest = Sachschaden. Wenn man unterstellt, dass der Rest = Sachschaden bereits die Deckungssumme von 3 Mio. € aufbraucht, bleibt der Dachdecker auf dem Bearbeitungsschaden = Dach (Auftrag) sitzen. Aus diesem Grund ist es ratsam bei besonders gefährdeten Betrieben die Deckungssumme für Bearbeitungsschäden separat zu versichern. Siehe auch Angebote Betriebshaftpflicht.   

Unsere Partner

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