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Kategorie: News-Gewerbe
Viele Betriebe haben in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die Bearbeitungsschäden oder auch Tätigkeitsschäden genannt, eingeschlossen. In neuen Policen findet man den Einschluß bei vielen Anbietern in den Deckungssumen für Personen- und Sachschäden als pauschalen Einschluß wieder. Was viele übersehen, ist leider die Tatsache, das bei bestimmten Branchen ein pauschaler Einschluß wie z.B. 3 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Bearbeitungsschäden) ein hohes Risiko birgt. Wenn wir einen Dachdeckerbetrieb betrachten wird dies deutlich. Bei Dachdeckerarbeiten an einem Industriedach entsteht ein Feuerschaden von mehreren Millionen €. Der Schaden selbst wird von Versicherer in Bearbeitungsschaden und Sachschaden aufgeteilt. Dachschaden (Autrag) = Bearbeitungsschaden und Rest = Sachschaden. Wenn man unterstellt, dass der Rest = Sachschaden bereits die Deckungssumme von 3 Mio. € aufbraucht, bleibt der Dachdecker auf dem Bearbeitungsschaden = Dach (Auftrag) sitzen. Aus diesem Grund ist es ratsam bei besonders gefährdeten Betrieben die Deckungssumme für Bearbeitungsschäden separat zu versichern. Siehe auch
Angebote Betriebshaftpflicht.