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Ausführliche Erklärungen
Jeder Betrieb benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung,
denn er ist einer Vielzahl von unkalkulierbaren Haftungsrisiken
ausgesetzt, die zu einer Haftung führen können. Die
veränderte verbraucherorientierte Rechtsprechung der
letzten Jahre macht eine Betriebshaftpflicht zu einem
unverzichtbaren Bestandteil eines jeden Unternehmens.
Zu den wichtigsten Punkte bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes für Dienstleistungsunternehmen Bau zählt die Höhe der Deckungssumme für Bearbeitungsschäden (oder auch Tätigkeitsschäden genannt). Ferner sollten die Leitungs- und Leitungsfolgeschäden ebenfalls ausreichend abgedeckt sein und ohne die sogenannte Erkundigungsklausel vereinbart werden.
Folgende Einschlüsse sollten auf jeden Fall in einer Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen des Deinstleistungsbereiches Bau vorhanden sein:
Versicherungstechnisch gehören zu Dienstleistungen Bau folgende Betriebsarten:
Abflussreinigung
Bezirkschornsteinfeger
Containerdienst
Dachrinnenreinigung
Fassadenreinigung
Fuhrbetrieb
Fußweg- und Strassenreinigung
Hausmeisterservice
Haus- und Büroreinigung
Teppich- und Polsterreinigung
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