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Kategorie: Betriebshaftpflicht
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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Betrieb von Bedeutung. Ob es
sich dabei um einen kleinen Bürobetrieb oder um eine große Firma handelt,
spielt keine Rolle. Zunächst muß man davon ausgehen, dass jeder
Gewerbetreibende grundsätzlich für entstandene Schäden gegenüber Dritten
laut Gesetz haftet. Ob ein entstandener Schaden durch die Firma tatsächlich
verursacht wurde, das entscheiden in vielen Fällen die Gerichte. Und hier setzt
schon der Versicherungsschutz an. Die Betriebshaftpflichtversicherung
übernimmt für Sie die Prüfung der Haftungsfrage und das auch
vor Gericht. Sie übt zunächst eine Rechtsschutzfunktion aus, und vertritt Sie
gegenüber dem Geschädigten. Natürlich nur in den Fällen, die laut Ihrem
Vertrag auch versichert sind. Um so wichtiger ist es, die Risikosituation eines
Betriebes vollständig zu erfassen.
Der Versicherungschutz umfasst grundsätzlich:
- Die Prüfung der Haftungsfrage
- Die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Die Befriedigung berechtigter Ansprüche
Zu Handelsbetrieben gehören versicherungstechnisch alle Betriebe, bei denen der Handel im Fokus der Unternehmenstätigkeit steht. Das können Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbetriebe oder auch Mischbetriebe sein.
Für bestimmte Handelsbetriebe ist es unter Umständen wichtig neben der Betriebshaftpflicht auch eine erweiterte Produkthaftpflicht zu haben.
Wann haftet der Händler aus der Produkthaftung?
Der Händler haftet dann, wenn er keinen Hersteller innerhalb eines Monats benennen kann („no-name-Produkte“)oder wenn er als Quasihersteller auftritt, in dem er z.B. die Ware unter seinem Namen vertreibt. Importeure haften für Schäden durch Waren wie ein Hersteller, wenn diese aus Gebieten außerhalb der EU bezogen werden. Dies betrifft auch Lieferanten, wenn sie den Hersteller oder Ihre Lieferanten nicht benennen können oder wenn sie zwar den Hersteller außerhalb der EU nennen können, aber nicht den Importeur.
Die "Erweiterte Produkthaftpflicht" nach dem Produkthaftpflichtmodell hat folgende Bausteine und ist für Hersteller und Händler deren Erzeugnisse nicht Endprodukte sind, sondern für eine gewerbliche / industrielle Weiterver- oder –bearbeitung bestimmt sind, geeignet:
Ziff. 4.1 Schäden von Sachmängeln infolge Fehlens vereinbarter Eigenschaften
Ziff. 4.2 Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden
Ziff. 4.3 Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
Ziff. 4.4 Aus- und Einbaukosten
Ziff. 4.5 Maschinenklausel (optional)
Ziff. 4.6 Prüf- und Sortierkosten (optional)
Diese können natürlich beliebig erweitert werden. Der Umfang der Erweiterung hängt von dem jeweiligen Versicherer und der Risikosituation ab.
Gerne unterbreiten wir Ihnen das richtige Angebot. Bitte füllen Sie die nachstehenden Felder aus und drücken Sie auf senden. Sie erhalten dann umgehend die passenden Angebote ausgesuchter Versicherer, abgestellt auf Ihr persönliches Risiko. Unser Service ist für Sie kostenlos.