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Kategorie: Betriebshaftpflicht
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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Betrieb von Bedeutung. Ob es sich
dabei um einen kleinen Bürobetrieb oder um eine große Firma handelt, spielt keine
Rolle. Zunächst muß man davon ausgehen, dass jeder Gewerbetreibende
grundsätzlich für entstandene Schäden gegenüber Dritten laut Gesetz haftet.
Ob ein entstandener Schaden durch die Firma tatsächlich verursacht wurde, das
entscheiden in vielen Fällen die Gerichte. Und hier setzt schon der Versicherungsschutz
an. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Prüfung der
Haftungsfrage und das auch vor Gericht. Sie übt zunächst eine Rechtsschutzfunktion
aus, und vertritt Sie gegenüber dem Geschädigten. Natürlich nur in den Fällen, die laut
Ihrem Vertrag auch versichert sind. Um so wichtiger ist es, die Risikosituation eines
Betriebes vollständig zu erfassen.
Der Versicherungschutz umfasst grundsätzlich:
- Die Prüfung der Haftungsfrage
- Die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Die Befriedigung berechtigter Ansprüche
Zu Heilnebenberufen gehören versicherungstechnisch folgende Betriebe: Massageinstitute, Psychologen/Psychotherapeuten, Podologen und medizinischer Fußpfleger, Ergotherapeuten, Heileurythmisten, Krankengymnasten, Logopäden, Motopäden, Physiotherapeuten
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