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Sondereinschlüsse möglich
Ausführungs-, Mängelansprüche- und Vertragserfüllungsbürgschaften
Gilt für Unternehmen die eigene Bauleistungen ausführen (nicht relevant für Architekten, Ingenieure und Bauträger).
Vereinfachte Bonitätsprüfung bis zu einer Bürgschaftslinie von 100.000 € ohne Vorlage des Jahresabschlusses.
Kostenfreie Ablösung bestehender Bürgschaften jederzeit möglich.
Abhängig von der Bonitätsprüfung werden keine bzw. maximal 20% Sicherheiten gefordert.
Spezielle Bürgschaftstexte werden in der Regel akzeptiert. Für Bürgschaften, die nicht den aktuellen EFB-Formularen entsprechen, wird eine Ausstellungsgebühr von 15 EUR je Bürgschaft berechnet.
Auch für Existenzgründer ist eine Bürgschaftslinie bis 100.000 € möglich.
Geeignet für: Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Spezielle Begriffe siehe Forum
Ausführungsbürgschaften, Mängelansprüchebürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Bietungsbürgschaften, Vorauszahlungs- und Bauhandwerkersicherungsbürgschaften nach § 648a BGB (bis zu 50% der Bürgschaftslinie möglich)
Gilt für Unternehmen die eigene Bauleistungen ausführen (nicht relevant für Architekten, Ingenieure und Bauträger).
Vereinfachte Bonitätsprüfung bis zu einer Bürgschaftslinie von 100.000 € ohne Vorlage des Jahresabschlusses.
Kostenfreie Ablösung bestehender Bürgschaften jederzeit möglich.
Abhängig von der Bonitätsprüfung werden keine bzw. maximal 40% Sicherheiten gefordert.
Spezielle Bürgschaftstexte werden in der Regel akzeptiert. Für Bürgschaften, die nicht den aktuellen EFB-Formularen entsprechen, wird eine Ausstellungsgebühr von 15 EUR je Bürgschaft berechnet.
Auch für Existenzgründer ist eine Bürgschaftslinie bis 100.000 € möglich.
Geeignet für: Bauhaupt-/Baunebengewerbe, Anlagen- und Maschinenbau, Elektro- und Metallindustrie
Spezielle Begriffe siehe Forum