Versicherungsangebote günstiger Gewerbe-Tarife
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risikospezifische Versichererauswahl
Spezialprodukte
Ausführliche Erklärungen
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist keine Pflichtversicherung wie bei anderen Berufsgruppe (z.B. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte). Allerdings ist Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Risiken behaftet, die sehr weitreichende finanzielle Einbußen als Folge haben können.
Wir bieten niedergelassenen Ärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Berufes zugeschnitten ist.
Die Regeldeckungssummen sollten mind. 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden betragen. Darüber hinausgehende Deckungssummen richten sich nach Ihrem speziellen Berufsrisiko und können bei Bedarf vereinbart werden.
Welche Besonderheiten gibt es in der Berufshaftpflicht?:
In den meisten Policen ist im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz bei Strafverfahren, die einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zur Folge haben können, eingeschlossen.