Versicherungsangebote günstiger Gewerbe-Tarife
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Ausführliche Erklärungen
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Rechtsanwälte 250.000 Euro pro Versicherungsfall (maximal eine Millionen Euro pro Versicherungsjahr). Höhere Deckungssummen können nach Bedarf berücksichtigt werden.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschadenhaftpflicht sind:
Fehlerhafte Rechtsauskunft/Beratung
Fehler in der Prozessführung
Nichtbeachtung von Fristen
Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen