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Rechtsanwälte/Notare

Wie Sie natürlich wissen, sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für die Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit abzuschließen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Rechtsanwälte 250.000 Euro pro Versicherungsfall (maximal eine Millionen Euro pro Versicherungsjahr). Höhere Deckungssummen können nach Bedarf berücksichtigt werden.

Typische Schadenfälle in der Vermögensschadenhaftpflicht sind:

Fehlerhafte Rechtsauskunft/Beratung
Fehler in der Prozessführung
Nichtbeachtung von Fristen
Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen

Unsere Partner

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