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Ausführliche Erklärungen
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Steuerberater 250.000 Euro pro Versicherungsfall (maximal eine Mio. Euro pro Versicherungsjahr). Verwendet ein Steuerberater allgemeine Auftragsbedingungen mit einer Haftungsbegrenzung auf eine Mio. Euro, muss die Deckungssumme eine Mio. Euro pro Versicherungsfall (maximal zwei Mio. Euro pro Versicherungsjahr) betragen. Höhere Deckungssummen können nach Bedarf berücksichtigt werden.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschadenhaftpflicht sind:
Prüfungsfehler
Versäumung von Fristen
Systemfehler in der Buchhaltung
Verspätete Einreichung von Steuererklärungen
Falsche Steuerberechnung
Falsche Beratung in Steuersachen