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Ausführliche Erklärungen
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eine Millionen Euro pro Versicherungsfall. Verwendet ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer allgemeine Auftragsbedingungen mit einer Haftungsbegrenzung auf vier Millionen Euro oder prüft er börsennotierte Gesellschaften, muss die Deckungssumme vier Millionen Euro pro Versicherungsfall betragen. Höhere Deckungssummen können nach Bedarf berücksichtigt werden.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschadenhaftpflicht sind:
Prüfungsfehler
Versäumung von Fristen
Systemfehler in der Buchhaltung
Falsche Steuerberechnung
Falsche Beratung in Steuersachen