Versicherungsangebote günstiger Gewerbe-Tarife

              unabhängiger Tarifvergleich
              risikospezifische Versichererauswahl
              Spezialprodukte 
              Ausführliche Erklärungen
              Sondereinschlüsse möglich

        Betriebshaftpfl.
   Angebote  
     Berufshaftpflicht.
   Angebote  
          Kfz-Flotten
   Angebote  
    Technische Vers.
   Angebote  
      Transportvers.
   Angebote  
                   D & O
   Angebote  
  Nützliche Quickchecks
  Berufsunfähigkeit             
  Bedarfsanalyse            
  Riester-Rechner
  Rentenschätzer
  Pflegeversicherung-Check     
  Krankenzusatz-Check

Rechtsschutz Gewerbe

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist besonders wichtig bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten, den Sie als Freiberufler und selbständiger Unternehmer ausgesetzt sind.  Wobei es keine Rolle spielt, wie groß Ihr Unternehmen ist. Kleinere Firmen sind genauso wie mittlere Unternehmen oder Großbetriebe betroffen. Durch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sind Sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschützt. Zusätzlich können Sie den Versicherungsschutz auch im privaten Bereich in Anspruch nehmen.

Wichtig ist natürlich der Einschluß "Erweiterter Strafrechtsschutz".
Der erweiterte Strafrechtsschutz sollte in keiner Firmenpolice fehlen. Dieser deckt bis zum rechtskräftigen Urteilsspruch die Kosten ab, die Sie für Ihre Verteidigung benötigen. Aber wo ist der Unterschied zum normalen Strafrechtsschutz? Die normale Strafrechtsschutzversicherung zahlt nur, wenn es sich um Schadenssachen handelt, die nicht vorsätzlich begangen werden können. Aber wenn Sie beschuldigt werden, etwas gestohlen zu haben oder die gesetzlichen Vorschriften vorsätzlich mißachtet zu haben, besteht über die normale Police keine Deckung, es sei denn, dass kraft eines Urteilsspruchs Ihre Unschuld bewiesen wird.
Der erweiterte Strafrechtsschutz geht einen Schritt weiter und sagt sinngemäß aus, dass auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Ihnen vorgeworfene Tat auf Vorsatzvermutung (Verbrechen ausgenommen z.B. Mord) basiert. Sollte das Gericht Sie für schuldig erklären, müssen Sie die übernommenen Kosten des Versicherers zurückerstattet, aber Sie haben bis zum Urteilsspruch egal wie es ausgeht die finanziellen Mittel um Ihre Unschuld zu beweisen.

Unsere Partner

AGILA Interrisk Allianz Nürnberger Auxilia HDI-Gerling Victoria AXA Signal DA Direkt R+V Gothaer DEVK VHV Sparkassen direkt ASSTEL Hanse Merkur Mannheimer Hallesche Continentale Haftpflichtkasse Darmstadt Hannoversche Direkt ARAG Landeskrankenhilfe Deurag Europa Alte Oldenburger ONTOS Helvetia LV 1871 Süddeutsche Krankenversicherung Generali etc.