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Bauleistungsversicherung nach ABU/ABN

In der Bauleistungsversicherung unterscheidet man zwei Arten der möglichen Absicherung. So können entweder die Unternehmensleistungen (ABU) des Baunternehmers oder das Risiko des Auftraggebers (ABN) abgesichert werden. Der wesentliche Unterschied besteht in der Festlegung des Versicherungswertes. Bei ABU wird natürlich nur die Bauleistung des Bauunternehmers, die sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergibt als Versicherungswert angesetzt wogegen bei ABN der Versicherungswert gleich den endgültigen Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben entspricht.

Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen nach ABU

Welche Sachen sind grundsätzlich versichert? 
 Baustoffe und Bauteile
 Bauleistungen
 Hilfsbauten (z.B. Behelfsbrücken) und Bauhilfstoffe

Welche Sachen können zusätzlich versichert werden?

  • Baugrund und Bodenmassen, sofern sie nicht Bestandteil der Bauleistungen sind;
  • Altbauten, die nicht Bestandteil der Bauleistung sind.

Welche Gefahren und Schäden sind grundsätzlich versichert?

  • unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen (Sachschaden)

Welche Gefahren und Schäden können zusätzlich eingeschlossen werden?

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung.
  • Schäden durch Gewässer und/oder Grundwasser, das durch Gewässer beeinflußt wird infolge von a) ungewöhnlichem oder b) außergewöhnlichem Hochwasser.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

  • Es wird Entschädigung in Höhe der Kosten geleistet, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherszustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.

Wie hoch ist der Versicherungswert des Bauvorhaben zu bemessen?

  • Der Versicherungswert für die versicherte Bauleistung ist der endgültige Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergibt und mindestens den Selbstkosten des Unternehmers entspricht.


Bauleistungsversicherung für Bauherren oder sonstige Auftraggeber nach ABN


Welche Sachen sind grundsätzlich versichert?
 Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes
      einschlißlich dazugehöriger Außenanlagen)

Welche Sachen können zusätzlich versichert werden?

  • medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen
  • Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbständige elektronische Anlagen
  • Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund und Bodenmassen, sofern sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind;
  • Altbauten, die nicht Bestandteil derLieferungen und Leistungen sind.

Welche Gefahren und Schäden sind grundsätzlich versichert?

  • unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen (Sachschaden)

Welche Gefahren und Schäden können zusätzlich eingeschlossen werden?

  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
  • Schäden durch Gewässer und/oder Grundwasser, das durch Gewässer beeinflußt wird infolge von a) ungewöhnlichem oder b) außergewöhnlichem Hochwasser.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

  • Es wird Entschädigung in Höhe der Kosten geleistet, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherszustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.

Wie hoch ist der Versicherungswert des Bauvorhaben zu bemessen?

  • Der Versicherungswert sind die endgültigen Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen.

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