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Frachtführerversicherung

Wer ist Frachtführer?

Frachtführer im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Beförderungen von Gütern Dritter im eigenen Kraftfahrzeugen durchführt.

Wann besteht versicherungspflicht?

Versicherungspflicht besteht im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht incl. Anhänger.
Macht eine Frachtführer-Deckung bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger Sinn?
Ja, es besteht zwar keine Versicherungspflicht, aber die gesetzlichen Haftungsbestimmungen gelten auch hier uneingeschränkt.

Wie haftet der Frachtführer?

Die Haftung richtet sich nach den Vorschriften der §§ 425 - 437 HGB
Innerdeutsche Transporte
Gefährdungshaftung = unabhängig von Verschulden haftet der Frachtführer für Verlust oder Beschädigung des Gutes
Individualvereinbarungen sind nach § 449 HGB durch entsprechende AGB im Rahmen eines Haftungskorridors von mind. 2 SZR bis max. 40 SZR möglich. 
Grenzübergreifende Transporte
Die Haftung wird nach den zwingenden Vorschriften des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)"
geregelt.

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