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D & O

   Die D & O Versicherung ist eine Vermögensschadenversicherung, die von Unternehmen für Ihre Organe und 
   leitende Angestellte abgeschlossen wird. Die Notwendigkeit einer solchen Versicherung für den Vorstand,
   Aufsichtsrat, Beirat oder Geschäftsführer (Organ) wird zur Pflicht, denn nach der verschärften Organhaftung
   haften diese Organe für Vermögensschäden persönlich mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe
   sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber ihrem Unternehmen.




Was ist versichert?
Versichert sind schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzungen der versicherten Personen in Ausübung der Organtätigkeit gegenüber Dritten und dem Unternehmen selbst. Nicht versichert ist der Vorsatz.

Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Vertrages. Der Anspruch muss während der Laufzeit des Vertrages erhoben werden (claims-made principle). Eine Sonderform bilden hier die Nachmeldefristen, die nach Beendigung des Vertrages vereinbart werden können. Bei entsprechender Vereinbarung z. B. 6 Monate, werden auch Ansprüche nach Beendigung des Vertrages gedeckt, wenn die Pflichtverletzung während der Vertragsdauer begangen wurde. 
Bei Vereinbarung einer Rückwärtsdeckung, besteht auch Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen, die zu einem späteren Anspruch führen können, wenn diese vor Beginn des Vertrages begangen wurden, aber zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns ein Anspruch weder der Person noch dem Unternehmen bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.  

Wie ist die Rechtslage?
Wird ein Organ von seinem Unternehmen in Anspruch genommen, muss das Organ beweisen, dass die ihm vorgeworfene Sorgfaltspflichtverletzung nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Man spricht hier von einer Beweislastumkehr.

Wer ist versichert?

  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte
  • Beiräte
  • Geschäftsführer
  • leitende Angestellte



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