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Kategorie: Pflegeversicherung
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Die private Pflegeversicherung ist eine Ergänzung zu der gesetzlichen Pflegeversicherung
(Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung). Sie ist ein wichtiger Bestandteil
der Vorsorge und wird zukünftig immer mehr Menschen beschäftigen. Aufgrund der höheren Lebens-
erwartung und stetig besserer medizinischer Versorgung ist bereits heute abzusehen, dass die gesetzliche
Versorgung nicht ausreicht, um die Lücke zwischen Pflege-, Unterkunft- und Verpflegungskosten und der
tatsächlich gezahlen Erstattung der gesetzl. Pflegekasse abzudecken.
Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht aus 3 Stufen. Die private Pflegeversicherung hilft die finanziellen
Belastungen des Pflegebedürftigen zu minimieren. Je nach Tarif und Anbieter können die gesetzlichen Tagessätze bis zu 100% ergänzt werden.
Wichtig: Bei Pflegebedürftigen, die auf Leistungen des Sozialamtes zurückgreifen müssen, um z.B. die Kosten der Heimunterbringung
abzudecken, prüft das Sozialamt beim Ehepartner und Kindern die Unterhaltspflicht.
| Kostenbeispiel für einen Monat in Pflegestufe III |
Pflege/Unterkunft/Verpflegung Maximale Erstattung durch gesetzl. Pflegekasse (in Härtefällen 1.910 €) Rente/Vermögen
Versorgungslücke/Monat Versorgunglücke in einem Jahr |
3.640,50 € -1.510,00 €
-1.000,00 €
1.130,50 € 13.568,00 € |
Bei unseren Vergleichen können Sie die Angebote in Ruhe prüfen und wichtige Entscheidungsfaktoren bei der Wahl des Versicherungsschutzes
selektieren:
Leistet der Versicher auch dann, wenn keine professionelle Betreung erbracht wird?
Wird der vereinbarte Pflegetagessatz unabhängig vom Betreuungsort gezahlt?
Werden auch Leistungen erbracht, wenn keine Pflegestufe vorliegt, aber ein Betreungsbedarf besteht (z.B. Demenz)?
Bestehen Wartezeiten?
Ist eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich?
Werden auch Leistungen in Pflegestufe I und II erbracht?
Was unterscheidet den Pflegetagegeldtarif von der Pflegekostenversicherung?
PflegetagegeldBeim Pflegetagegeld wird für den Fall der Pflegebedürftigkeit ein fester Betrag pro Tag versichert. Je nach Anbieter und Pflegestufe wird dieser
Betrag entweder voll oder anteilig ausgezahlt. Hier ist es wichtig die Leistungen der Anbieter je Pflegestufe genauer unter die Lupe zu nehmen.
Beispiel: Kunde A vereinbart ein Pflegetagegeld von 50,- € beim Versicherer B. Versicherer B leistet bei Pflegestufe I mit 40% (=20,- €/Tag),
in Pflegestufe II 60% (= 30,-€/Tag)und in Pflegestufe III mit 100% (= 50,-€/Tag).
PflegekostenversicherungBei der Pflegekostenversicherung ist ein fester Prozentsatz vereinbart, der nach Vorleistung der vorhandenen Pflegeversicherung zur Auszahlung
kommt. Hier sind viele Varianten denkbar. So gibt es z. B. Anbieter die je nach Pflegestufe bis zu 100% der bereits erbrachten Leistung
versichern, andere bieten den Ausgleich des verbleibenden Differenzbetrages gekoppelt an eine Jahreshöchstersatzleistung an.

Als zusätzliche Alternative ist eine
Rentenversicherung mit Pflegerente möglich.
Eine Rentenversicherung mit der Zusatzversicherung Pflegebedürftigkeit bietet neben der lebenslangen garantierten Altersrente im Pflegefall eine
zusätzliche Rente, die bereits ab 2 von 6 Pflegepunkten oder bei einer festgestellten gesetzlichen Pflegestufe ausgezahlt wird. Je nach Eintritt des
Pflegefalls kann diese Rentenhöhung fast das doppelte der ursprünglich vereinbarten Altersrente betragen. Zusätzlich ist eine steuerfreie
Kapitalauszahlung bei Pflegebedürftigkeit oder schwerer Krankheit vor Rentenbeginn möglich. Be dieser Form ist keine Gesundheitsprüfung
erforderlich.
Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.