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Sie haben das Gefühl, dass Sie für Ihre Kfz-Versicherung zu viel bezahlen? Vergleichen Sie mit unserem kostenlosen Kfz- Versicherungsvergleich Ihre Kfz-Prämie mit anderen Anbietern.
Wann kann ich kündigen?
In der Kfz-Versicherung gibt es 4 Möglichkeiten um den Vertrag zu kündigen:
1. Zum Ablauf
Das ist in der Regel der 31.12 eines Jahres. Die Kündigung muss einen Monat vorher beim Versicherer eingegangen sein.
2. Bei Erhöhung der Prämie
Hier haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens über die Erhöhung zu kündigen.
3. Bei Änderung der Typ- und Regionalklassen bzw. der Versicherungsbedingungen
Auch hier haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens über die Änderung zu kündigen.
4. Nach einem Schadenfall
Hier können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens durch den Versicherer kündigen. Dabei ist es irrelevant, ob der Schaden voll,
teilweise oder gar abgelehnt wurde.
Übrigens bei einem Kfz-Wechsel endet die Versicherung automatisch.
Was muss ich tun, wenn ich mich für einen Versicherer entschieden habe?
Was ist die Teilkasko?
Die Teilkasko schützt Sie bzw. Ihr Fahrzeug gegen bestimmte Gefahren wie Feuer, Glasbruch, Hagel, Wildschäden, Maderschäden, Kurzschluss oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges.
Was ist die Vollkasko?
Die Vollkasko geht über die Deckung der Teilkasko hinaus und deckt unter anderem auch Ihre eigenen Schäden am Fahrzeug.
Was versteht man unter Rabattretter bzw. Rabattschutz?
Die Berechnung der Prämien in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko geschieht nach der Einstufung der schadenfreien Jahre auch als SFR (Schadenfreiheitsrabatt) bekannt. Um Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall nicht zu verlieren, gibt es die Möglichkeit einen Rabattretter gegen Beitragszuschlag zu vereinbaren. Dieser Rabattretter schützt Sie davor, dass Sie nach einem Unfall, der zu einer Rückstufung und Beitragserhöhung führen würde, zurückgestuft werden. Bei einigen Versicherern gibt es diese Deckungserweiterung in abgeschwächter Form ohne Beitragszuschlag, allerdings nur ab einem hohen Schadenfreiheitrabatt (SFR) und mit einer geringeren Rückstufung des SFR.
Wann benötige ich die GAP-Deckung?
Die GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) benötigen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug geleast oder kreditfinanziert haben. Diese Lücke entsteht, wenn bei einem Totalschaden oder Entwendung nur der Wiederbeschaffungswert erstattet wird. Diese Differenz zum Abrechnungswert des Leasing- oder kreditfinanzierten Vertrages ist ohne GAP-Deckung vom Leasing- oder Kreditnehmer zu tragen.
Brauche ich die Schutzbriefleistungen?
Wenn Sie schon in einem Automobilclub sind, dann sicherlich nicht, aber man sollte die Beiträge auf jeden Fall vergleichen. Der Einschluss der Schutzbriefleistungen kostet einen Bruchteil des Mitgliedsbeitrages in einem Automobilclub und somit ist ein Vergleich immer lohnenswert.
Wann ist der Einschluss der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?
Sicherlich immer dann, wenn Sie nur ein Fahrzeug haben. Im Gegensatz zu Familienerechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz, die alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen abdeckt, bezieht sich dieser Einschluss nur auf das von Ihnen gewählte Fahrzeug und ist somit etwas günstiger.
Warum sollte ich die Fahrer-Unfall einschliessen?
Der Vorteil dieses Einschlusses ist die hohe Versicherungssumme die sich nach der Deckungssumme für Personenschäden in der Haftpflichtversicherung richtet und 12 Mio. € beträgt. Mitversichert sind hierbei Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Leistungen an Hinterbliebene, Folgeschäden (Hilfsmittel) und zwar auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.
Wann ist eine Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Die Insassen-Unfallversicherung versichert die Invalidität und den Tod der berechtigten Personen bei einem Unfall. Da die Personen aber auf jeden Fall einen direkten Anspruch gegen den Kfz-Haftplichtversicherer des Unfallverursachers haben, ist ein Abschluss immer abzuwägen.