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Kategorie: Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung

Jeder, der privat ein Pferd hält benötigt eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung. Als Tierhalter haften Sie für Personen-
und Sachschäden verursacht durch Ihr Pferd auch ohne Verschulden gem. § 833 BGB (Gefährdungshaftung).
Wie funktioniert der Pferdehalterhaftpflicht-Versicherungsvergleich?
Unser Vergleichrechner ist mit vielen Tarifrechnern der Versicherer verbunden. Nach erfolgter Eingabe der relevanten
Daten erhalten Sie eine Auflistung der in Frage kommenden Versicherern, sortiert nach günstigsten Pferdehalterhaftpflicht-
Versicherungsbeiträgen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Auswertung speichern, das passende Angebot beim Versicherer anfordern oder
einfach das Programm verlassen.

Wer ist versichert?
Versichert ist der Tierhalter (Versicherungsnehmer).
Müssen alle Pferde einzeln versichert werden?
Ja, allerdings gibt es viele Anbieter, die für weitere Pferde die in den Erstvertrag aufgenommen werden sollen günstigere Beiträge anbieten.
Wer ist nicht versichert?
Tierhalter, die Pferde gewerblich nutzen sowie Tierhalter die Ihr Pferd gegen Bezahlung als Schulpferd verleihen. Gleiches gilt für Therapiepferde
und Pensionspferde. Für diese Tierhalter gibt es einen separate Versicherung.