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Jährlich werden in Deutschland mehr als 250.000 Menschen berufsunfähig. Die private
Berufsunfähihkeitsversicherung (BU) kann das Risiko einer persönlichen Exisenzgefährdung erheblich
mindern. Statistisch gesehen wird die Zahl der Berufsunfähigen wohl in den nächsten Jahren weiter
ansteigen. Der Grund liegt in der Zunahme von Herz- und Kreislauferkrankungen und der Zunahme
von psychischen Erkrankungen, die sowohl bei Frauen als auch bei Männern bereits heute den
höchsten prozentuallen Anteil in der Statistik ausmachen.
Zu unterscheiden sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung folgende Berufsgruppen:
Je nach Berufsgruppe ergeben sich folgende Möglichkeiten:
a) Gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Absicherung der Berufsunfähigkeit gibt es für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen nicht. Statt dessen gibt es eine Erwerbsminderungsrente, die in 3 Stufen unterteilt wird und eine abstrakte Verweisung (Ausübung einer anderen Tätigkeit, die dem Gesundheitszustand zuzumuten ist) vorsieht. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. In der Regel beträgt dann die Erwerbsminderungsrente ca. 30% Ihres Nettoeinkommens.
b) Selbständige/Freiberufler Versorgungswerke:
Viele Selbständige/Freiberufler die einem Versorgungswerk angehören, gehen davon aus, dass die vorhandene Versorgung ausreicht um die möglichen finanziellen Einbußen im Falle einer Berufsunfähigkeit auszugleichen. Der Bezug von Berufsunfähigkeitsleistungen aus dem Versorgungswerk setzt allerdings folgende Voraussetzungen voraus:
c) Beamte/Zeit-/Berufssoldaten
siehe Dienstunfähigkeit
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den Vorteil des finanziellen Ausgleichs und beinhalten je nach Anbieter folgende Leistungsmerkmale:
volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit
Einstellung der beruflichen Tätigkeit nicht notwendig
Bezug der BU-Rente unabhängig von sonstigen Rentenzahlungen
Nachversicherungsgarantie
Einbezug von Verbraucherschützern in die Leistungsprüfung
keine abstrakte Verweisung
Die persönliche Absicherung der Berufsunfähigkeitsrente sollte zwischen 70 - 80% des Nettoeinkommens liegen.
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