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Angebot Krankentagegeld

      Wie funktioniert der Krankentagegeld-Versicherungsvergleich?

      Unser Vergleichrechner ist mit vielen Tarifrechnern der Versicherer verbunden. Nach
      erfolgter Eingabe der relevanten Daten erhalten Sie eine Auflistung der in Frage
      kommenden Versicherern, sortiert nach günstigsten Krankentagegeld-Versicherungs-
      beiträgen. Danach können Sie  entscheiden, ob Sie Ihre Auswertung speichern, das
      passende Angebot beim Versicherer anfordern oder einfach das Programm verlassen.



Schwere Krankheit oder ein Unfall können zu erheblichen Einkommenseinbußen führen. Das von gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Krankentagegeld reicht bei besser verdienenden Arbeitnehmern und Selbständigen oft nicht aus um die laufenden Kosten wie Darlehen, Leasingraten oder aber auch Unterhaltszahlungen abzudecken.

Wieviel wird denn von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt?

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet ab der 7 Woche (6 Wochen werden von Arbeitgeber zu 100% gezahlt) 70% der Bruttoeinkommens aber höchstens 90% des Nettoeinkommens.  Grundlage der Zahlungen bildet jeweils die Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 3.712,50 €), die jedes Jahr neu festgelegt wird. Was bedeutet das für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der ein Bruttogehalt von 4.500,- € bezieht? Das bedeutet, dass maximal 70% aus der Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 € im Krankheitsfall gezahlt werden. Je größer der Verdienst ist, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt um so größer ist natürlich die finanzielle Lücke, die durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden sollte.

Bei freiwillig Versicherten kann es sogar sein, dass die Betroffenen gar kein Krankentagegeld bekommen können, weil die Satzung der gewählten Kasse eine pauschale Mitversicherung nicht vorsieht.

Auf folgende Leistungsmermale sollten Sie achten:

 Leistungen auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit
 Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht
 Mitversicherung von Leistungen bei Reha- und Kurmaßnahmen
 unbegrenzte Leistungsdauer
 Leistungen bei alkoholbedingter Erkrankung

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