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Kategorie: Krankenversicherung
Wie funktioniert der Kranken-Versicherungsvergleich?
Unser Vergleichrechner ist mit vielen Tarifrechnern der Versicherer verbunden. Nach
erfolgter Eingabe der relevanten Daten erhalten Sie eine Auflistung der in Frage
kommenden Versicherern, sortiert nach günstigsten Krankenvoll-Versicherungs-
beiträgen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Auswertung speichern, das
passende Angebot beim Versicherer anfordern oder einfach das Programm verlassen.

Wer kann sich privat krankenversichern?
Ohne Nachweis der Einkommenshöhe können sich folgende Berufsgruppen privat versichern:
Alle Selbstständigen oder Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Steuerberater, Wirtsachaftsprüfer, Architekten) sowie Studenten und Beamte.
Mit Nachweis der Einkommenshöhe können sich alle Arbeitnehmer versichern, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011: 4.125 € brutto im Monat bzw. 49.500 p.a.) und voraussichtlich auch die kommende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob in 2011 tatsächlich die Grenze von 49.500 € überschritten wird, sondern ob das regelmäßige Einkommen diese überschreitet. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer ab Oktober eine Gehaltserhöhung erhält, die sein regelmäßiges Einkommen über die Jehresentgeltgrenze ansteigen läßt ( es wird so gerechnet als ob die Gehaltserhöhung schon am 01.01.2011 wirksam gewesen wäre).
Hierzu ein Beispiel: Jahresentgelt des Arbeitnehmers A in 2011 45.000 €. Ab Oktober erhält dieser Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung, die das zukünftige regelmäßige Jahresentgelt auf 50.000 € ansteigen läßt. Wenn die Jahresentgeltgrenze für 2012 unter 50.000 € liegt, kann sich dieser Arbeitnehmer ab 01.01.2012 privatversichern.
Sonderregelungen:
Ohne Wartezeit können Personen in die PKV wechseln, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Das gleiche gilt für privat versicherte Selbstständige, die sich für den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis entscheiden.
Auf folgende Leistungsmermale sollten Sie achten:
Ambulante Psychotherapie
Arzthonorare Privatarzt
Arzthonorare ambulant
direkte Konsultierung von Fachärzte
keine Begrenzung im Zahnbereich
siehe auch:
Krankenzusatzversicherung GKV-Ergänzungstarife
Krankenzusatzversicherung-stationär
Zahnzusatzversicherung