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Kategorie: Basis-Rente
Sie als selbständiger Unternehmer bzw. Freiberufler haben die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrer Absicherung im
Versorgungswerk oder GRV (gesetzliche Rentenversicherung) eine Basis-Rente abzuschließen. Nach dem
Alterseinkünftegesetz können die Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich abgesetzt werden.
Der abziehbare Beitragsanteil (Sonderausgabenabzug) in der Basis-Rente beträgt z. Zt. 72 % und steigt jedes
Jahr um 2 % bis die vollen 100% im Jahre 2025 erreicht sind. Der freie Sonderausgabenabzug beträgt 20.000 €
(ledig) bzw. 40.000 € (verheiratet).
Die Basis-Rente bietetet Ihnen folgende Vorteile:
- konventionelle oder fondgebundene Anlageform
- neben dem laufenden Beitrag können jederzeit Zuzahlungen geleistet werden, um die Steuerlast zu drücken
- Einmalzahlung in die Basis-Rente möglich
- Absicherung der geleisteten Zahlungen bei Tod und Rentengarantiezeit möglich
- wahlweise sofort beginnende oder aufgeschobenen Basisrente möglich
- Erweiterung um die Berufsunfähigkeit möglich
- Doppelte Vorteile bei Personen die kurz vor der Rente stehen; Ein Teil der Beiträge kann von der Steuer abgesetzt werden und ein prozentual
geringerer Teil der Rente wird versteuert.
Darüber hinaus ist die Basis-Rente pfändungs- und Hartz IV-sicher mit Ausnahme von Rentenleistungen, die in der Verrentungsphase über der
Pfändungsgrenze liegen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot. Bitte füllen Sie den nachstehenden Fragebogen aus und drücken Sie auf senden.
Natürlich können Sie uns auch telefonisch kontaktieren. Nach Erhalt der risikorelevanten Daten werden wir Ihnen die Vorschläge per e-mail
zusenden.Unser Service ist für Sie kostenlos.