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Éin Unfall kann schnell zu finanzielle Engpässen führen und kann sich überall ereignen. Eine private Unfallversicherung sorgt
für den nötigen Rückhalt und gibt Ihnen die Sicherheit auch nach einem Unfall Ihren Lebensstandard halten können. Und
das rund um die Uhr weltweit.
Die Luftfahrt-Unfallversicherung bietet Piloten, Steward, Stewardess, Bordmechaniker etc. den richtigen
Versicherungsschutz und bietet unter anderem folgende Möglichkeiten der Grundabsicherung für den beruflichen und
privaten Bereich:
Invalidität = Die Höhe der im Schadenfall relavanten Entschädigung richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Das bedeutet, dass bei bestimmten
Verletzungen ein prozentualler Anteil der vereinbarten Invaliditätssumme zur Auszahlung kommt. Beispiel: ein Verlust des Augenlichts (ein Auge) wird in der Gliedertaxe mit 50% festgelegt. Also erhält das Unfallopfer 50% von der vereinbarten Invaliditätssumme.
Progression = Regelt die Höhe der Entschädigung ab einem Beiträchtigungsgrad von über 25%. Je höher die prozentualle Beeinträchtigung
(gem. Gliedertaxe) um so höher fällt die Entschädigung aus. Die Progressionsstufen sind in einer separaten Tabelle aufgelistet. Beispiel: Verlust des Augenlichts (beide Augen) bedeutet gem. Gliedertaxe einen Beeiträchtigungsgrad von 100%. Invalidätssumme 100.000 € ohne Progression = 100.000 € Entschädigung; mit einer Progression von 350% beträgt die Entschädigung das 3,5-fache also = 350.000 €.
Tod = Die vereinbarte Summe kommt bei Tod des Versicherten zur Auszahlung.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld = Der vereinbarte Tagessatz wird für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Darüber hinaus erhält der Versicherte nach Entlassung das Genesungsgeld, dass max. der Dauer des Krankenhausaufenthaltes entspricht (ist meistens zeitlich begrenzt und wird in der Höhe abgestuft).
Übergangsleistungen = Festgelegter Beitrag der sofort zur Auszahlung kommt, wenn der Invaliditätsgrad dem Grunde nach feststeht. Beispiel: Verlust des Unterarms = 60% gem. Gliedertaxe. Vereinbarte Übergangsleistung von 50% bedeutet, dass 30% sofort ausgezahlt werden. Ohne die vereinbarte Übergangsleistung erhält der Versicherte frühstens nach Abschluss des kompletten Feststellungsverfahrens die vereinbarte Entschädigungssumme.
Nachstehend haben Sie die Möglichkeit Ihr persönliches Angebot anzufordern: