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Angebot Unfallversicherung

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SchwachSuper 

      Welche Vorteile bringt eine private Unfallversicherung? Der wohl größte Vorteil ist, dass Sie durch eine
      private Unfallversicherung 24 Stunden am Tag Versicherungsschutz haben. Ferner haben Sie die
      Möglichkeit, die Höhe Ihres Versicherungsschutzes selbst zu bestimmen. Die wichtigste Position sollte
      dabei die Höhe der Invaliditätssumme und die gewählte Höhe der Progression einnehmen.

     

Die private Unfallversicherung bietet unter anderem folgende Möglichkeiten der Grundabsicherung:

  • Invalidität
    Die Höhe der im Schadenfall relavanten Entschädigung richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Das bedeutet, dass bei 
    bestimmten Verletzungen ein prozentualler Anteil der vereinbarten Invaliditätssumme zur Auszahlung kommt. Beispiel: ein 
    Verlust des Augenlichts (ein Auge) wird in der Gliedertaxe mit 50% festgelegt. Also erhält das Unfallopfer 50% von der 
    vereinbarten Invaliditätssumme.
  • Progression
    Regelt die Höhe der Entschädigung ab einem Beiträchtigungsgrad von über 25%. Je höher die prozentualle Beeinträchtigung (gem.  
    Gliedertaxe) um so höher fällt die Entschädigung aus. Die Progressionsstufen sind in einer separaten Tabelle aufgelistet.
    Beispiel: Verlust des Augenlichts (beide Augen) bedeutet gem. Gliedertaxe einen Beeiträchtigungsgrad von 100%.
    Invalidätssumme 100.000 € ohne Progression = 100.000 € Entschädigung; mit einer Progression von 350% beträgt die Entschädigung
    das 3,5-fache also = 350.000 €.
  • Tod
    Die vereinbarte Summe kommt bei Tod des Versicherten zur Auszahlung.
  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
    Der vereinbarte Tagessatz wird für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Darüber hinaus erhält der Versicherte nach
    Entlassung das Genesungsgeld, dass max. der Dauer des Krankenhausaufenthaltes entspricht (ist meistens zeitlich begrenzt und wird
     in der Höhe abgestuft).
  • Krankentagegeld
    Der vereinbarte Tagessatz wird z.B. ab 43 Tag (kann auch früher vereinbart werden je nach Anbieter) der unfallbedingten
    Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
  • Übergangsleistungen
    Festgelegter Beitrag der sofort zur Auszahlung kommt, wenn der Invaliditätsgrad dem Grunde nach feststeht. Beispiel: Verlust
    des Unterarms  = 60% gem. Gliedertaxe. Vereinbarte Übergangsleistung von 50% bedeutet, dass 30% sofort ausgezahlt werden.
    Ohne die vereinbarte Übergangsleistung erhält der Versicherte frühstens nach Abschluss des kompletten Feststellungsverfahrens
    die vereinbarte Entschädigungssumme.
  • Unfallrente 
    Vereinbarte monatliche Summe, die ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% gezahlt wird.

Darüber hinaus hat fast jeder Anbieter mehrere Zusatzleistungen im Angebot, die gegen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden können.

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